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FAQ_Häufig gestellte Fragen

Nouvelles conditions du programme EcoPhiloS

Ich habe eine Frage – was tun?

Beginnen Sie auf dieser FAQ-Seite und der EuroPhilosophie-Webseite generell. Wir tun unser bestes, um Ihnen alle nötigen Informationen auf dieser Webseite bereit zu stellen.

Sie haben keine Antwort auf Ihre Frage finden können? In diesem Fall machen Sie sich zunächst klar, um welche Art von Frage es sich handelt:

Handelt es sich um eine Frage, die die administrative Organisation des Masters allgemein betrifft? – Dann kontaktieren Sie das Koordinationsbüro des EuroPhilosophieprogramms

Handelt es sich um eine Frage in Bezug auf die Lehre des Masters im Allgemeinen? – Dann kontaktieren Sie den pädagogischen Koordinator, Alexander Schnell

Handelt es sich um eine Frage bezüglich einer bestimmten Universität oder eines bestimmeten Landes? – Dann kontaktieren Sie  die lokale Koordinatorin der jeweiligen Universität oder des jeweiligen Landes.

Handelt es sich um eine Frage in Bezug auf die Lehre in einer bestimmten Universität? – Dann kontaktieren Sie den/die lokale pädagogische Koordinator/in der jeweiligen Universität.


TEILNAHME AM MASTERPROGRAMM

STIPENDIEN

Was ist ein PARTNER-Stipendium?

Die europäische Kommission verleiht im Rahmen des Masterprogramms Erasmus Mundus EuroPhilosophie zwei Arten von Stipendium, die von dem Herkunftsland des/der Kandidaten/in abhängig sind.

Wenn sich Ihr Herkunftsland außerhalb der europäischen Union befindet, müssen Sie sich für ein so genanntes PARTNER- Stipendium bewerben, da Ihr Herkunftsland zu den so genannten Partnerländern der EU zählt.

Ausnahme: Wenn Sie aus Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien oder der Türkei kommen, bewerben Sie sich bitte für ein PROGRAM-Stipendium (s.u.).

Die maximale Gesamthöhe des PARTNER-Stipendiums beträgt 43 800€.

Was ist ein PROGRAM-Stipendium?

Die europäische Kommission verleiht im Rahmen des Masterprogramms Erasmus Mundus EuroPhilosophie zwei Arten von Stipendium, die von dem Herkunftsland des/der Kandidaten/in abhängig sind.

Wenn sich Ihr Herkunftsland innerhalb der europäischen Union befindet, müssen Sie sich für ein so genanntes PROGRAM- Stipendium bewerben, da Ihr Herkunftsland zu den so genannten Programmländern der EU zählt.

Ausnahme: Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei zählen ebenfalls zu den Programmländern.

Die maximale Gesamthöhe des PROGRAM-Stipendiums beträgt 29 600€.

WANN GILT DIE 12 MONATE-AUFENTHALTS-REGEL ?

Wenn Sie aus einem Herkunftsland außerhalb Europas stammen, sich jedoch in Europa (bzw. in einem Erasmus+ Programm-Land) aufhalten oder aufgehalten haben, müssen Sie prüfen, ob die „12 Monate-Aufenthalts-Regel“ für Sie gilt.

Falls Sie in den letzten 5 Jahren Ihre Haupttätigkeit (Studium, Ausbildung oder Arbeit) für insgesamt mehr als 12 Monate in einem oder mehreren Programmländern(n) ausgeübt haben, müssen Sie sich für ein PROGRAM-Stipendium bewerben.

Die Berechnung der Aufenthaltsdauer von insgesamt 12 Monaten schließt verschiedene Fälle ein:

  • die Dauer eines einzigen Zeitraumes in einem Programmland
  • die Summe mehrerer Zeiträume in einem Programmland
  • die Summe verschiedener Zeiträume in verschiedenen Programmländern

Der Zeitraum von 5 Jahren wird vom Abgabetermin für die Einreichung Ihrer Bewerbung an rückwärts berechnet.

Diese Zwölfmonatsregel gilt nicht für Kandidat·innen aus Partnerländer, die in einem Programmland einen Flüchtlingsstatus besitzen.

Wenn Sie Staatsangehörige/r eines Partnerlandes sind und die 12-Monate-Aufenthalts-Regel für Sie nicht gilt, bewerben Sie sich bitte für ein PARTNER-Stipendium.

Kann ich in meinem Herkunftsland leben?

Das Erasmus Mundus Programm dient dazu den Studierenden es möglich zu machen in Form von Mobilitäten Ihr Studium zu absolvieren, daher erhalten Sie in folgenden Fällen keine Stipendiumsbeiträge zum Unterhalt:

-> wenn Sie PROGRAM Stipendiat/in sind und in Ihrem Herkunftsland leben

-> wenn Sie PARTNER Stipendiat/in sind und Sie länger als ein Trimester in irgendeinem PARTNER-Land leben

TEILNAHME OHNE STIPENDIUM

Ist es möglich an dem EuroPhilosophie Masterprogramm ohne Stipendium teilzunehmen? 

Insofern Sie für das Studienprogramm zugelassen sind, ist es möglich ohne Stipendium teilzunehmen. Die Teilnahme ohne Stipendium erfordert jedoch dementsprechende finanzielle Rücklagen, um Teilnahme-, Unterhalts- und die regelmäßgien Reisekosten finanzieren zu können.

Habe ich das Recht neben dem Studium zu arbeiten, um das Studium zu finanzieren?

Es ist nicht verboten während des Masterstudiums zu arbeiten, die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass es nicht oder nur sehr schwer möglich ist, neben einer erwerblichen Tätigkeit die Studienanforderungen zufriedend zu erfüllen und die jeweiliegen Mobilitäten / Auslandsaufenthalte vorzubereiten.

Gibt es andere finanzielle Hilfen, um an dem EuroPhilosophie-Programm ohne Stipendium teilzunehmen?

Sie können sich für eine Mobilitätshilfe der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH-UFA) bewerben und in Form eines in das EuroPhilosophie-Programm integrierten Masters mit einem vorgegebenen Mobilitätsparcours an den Universitäten von Prag, Toulouse und Wuppertal teilnehmen. Klicken Sie hier für weitere Informationen bezüglich des DFH-Programms

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

BEWERBUNGSPROZESS

Wie kann ich am Programm teilnehmen?

Im Herbst wird auf der Webseite
europhilomem.hypotheses.org die Bewerbungsfrist und das aktuelle Bewerbungsformular veröffentlicht.

Zunächst, müssen Sie wissen, ob Sie sich für ein “PARTNER”- oder für PROGRAM”- Stipendium bewerben und ob Sie die Studiumsvoraussetzungen erfüllen.

Anschließend gilt es den Bewerbungsantrag herunterzuladen und das zugehörige Merkblatt aufmerksam zu lesen. Wir empfehlen Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen direkt nach Veröffentlichung der Bewerbungsfrist zu erstellen, damit Sie genügend Zeit haben, um alle nötigen Unterlagen zu erstellen, zu beantragen und fristgerecht einzureichen.

Ich spreche weder Deutsch noch Französisch – kann ich am Programm teilnehmen?

Nein. Sie sollten zumindest eine der beiden Sprachen beherrschen und Grundlagen in der anderen Sprache haben.

Ich habe nicht Philosophie studiert – kann ich mich bewerben?

Nein. Sie müssen in irgendeiner Form Philosophie studiert haben

Ich bin dabei oder habe vor meine Doktorarbeit im nächsten Jahr zu schreiben – kann ich mich bewerben?

Nein. Doktoranden können kein Stipendium erhalten.

DAS BEWERBUNGSFORMULAR

In welcher Form muss ich meine Bewerbungsunterlagen einreichen?

Bitte lesen Sie das Merkblatt des Bewerbungsformulares aufmerksam. Die Bewerbungsunterlagen müssen nur in elektronischer kompressierter Form (als Zip-Datei) per Mail eingereicht werden.

Ich habe eine doppelte Staatsbürgerschaft – welchen Reisepass soll ich angeben ?

Sie sollten den Reisepass angeben, mit dem Sie im Falle, dass Sie zum Programm zu gelassen sind, ihr Visum beantragen würden. Erfahrungsgemäß ist es für manche Nationalitäten einfacher ein Visum zu erhalten, als für andere, daher raten wir Ihnen, sich dies bezüglich im Vorhinein zu informieren.

Was ist mit der max. Zeichenanzahl (für die einzureichenden Texte) gemeint?

Die Länge eines Textes kann durch die Wort- oder durch die Zeichenanzahl bestimmt werden. Wie in dem Merkblatt  angegeben, sollte der Text in etwa 20 000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) lang sein. Die Anzahl der Zeichen, finden Sie in der gleichen Rubrik wie die Wortanzahl, die sich je nach Software z.B. in den Tabs “überprüfen” oder “Extras” befindet. 

Wie erhalte ich die Empfehlungsschreiben?

Die Gutachter, die für Sie ein Empfehlungsschreiben erstellen, sollten im akademischen Bereich beruflich aktiv sein, Ihre philosophischen Arbeiten kennen. Im Idealfall kennen die Gutachter Sie seit einem längeren Zeitraum, um darüber hinaus Auskünfte über Ihre Person und über Ihre Sprachkenntnisse machen zu können. Normalerweise handelt es sich hierbei um eine/n Ihrer Philosophieprofessoren/innen. Wenn die ausgewählte Person einverstanden ist, senden sie ihr das Empfehlungsschreibenformular in seiner/ihrer Sprache per Mail. 

Achtung: Der/die Gutachter/in sendet das Empfehlungsschreiben direkt an das EuroPhilosophie-Koordinationsbüro!

Was passiert, wenn ich meine Bewerbungsunterlagen nicht fristgemäß oder unvollständig einreiche?

Unvollständige oder nicht fristgemäß eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

AUSWAHLVERFAHREN

Wann und wie wird meine Bewerbung begutachtet?

Im Februar trifft sich das Auswahlkomitee des EuroPhilosophie-Konsortiums (in dem alle Partneruniversitäten vertreten sind), um nach einem spezifischen Beurteilungsverfahren und festgelegten Auswahlkriterien (siehe hier) eine Rangliste der Kandidaten zu erstellen.

Wann erfahre ich, ob ich zum Programm zugelassen bin?

Das Koordinationsbüro informiert die Kandidaten/innen per Email nach dem Treffen des Auswahlkomitees (Ende Februar/ Anfang März), um die Entscheidung des Auswahlkomitees mitzuteilen.

Bitte gedulden Sie sich bis Sie eine Rückmeldung unsererseits erhalten haben!

Das Auswahlkomitee hat mich zum Programm zugelassen und jetzt?

Achtung: Der positive Bescheid des Auswahlkomitees ist nicht definitiv, da die offizielle Zulassung zum Programm von dem Bescheid der EACEA (Exekutivagentur für Kultur, Bildung und Audiovisuelles) abhängt.

Der offizielle Zulassungsbescheid der EACEA wird in der Regel erst im April/Mai erteilt. Um wertvolle Zeit für Visumsanträge etc. zu gewinnen, beginnen alle administrativen Abläufe, die Ihre Zulassung betreffen, daher bereits nach der inoffiziellen Zulassung durch das Konsortium.

VORBEREITUNG AUF DAS STUDIUM

Was muss ich direkt nach der Zusage durch das Auswahlkomitee machen?

Das Koordinationsbüro fordert Sie direkt nach der inoffiziellen Zusage dazu auf, bestimmte Dokumente Ihrer Bewerbungsunterlagen in beglaubigter Papierversion per Post zu schicken. 

Achtung: Ohne Einreichung der zertifizierten/ beglaubigten Dokumente in Papierversion nach der inoffiziellen Zulassung durch das Auswahlkomitee, kann ihre offizielle und endgültige Zulassung nicht erteilt werden!

Des Weiteren, werden Sie verschiedene Dokumente vom Koordinationsbüro erhalten, die nötig sind, um Visa, Aufenthaltsberechtigungen, etc. zu beantragen.

Achtung: Studenten, die ein Visum benötigen, sollten sich so schnell wie möglich um die Beantragung eines solchen bemühen, da es manchmal mehrere Monate dauern kann, bis ein Visum ausgestellt wird.

Ich habe Fragen bezüglich meines Visumsantrags – an wen soll ich mich wie wenden?

Bitte wenden Sie sich für Fragen bezüglich des Visums, an die lokale Koordinatorin des jeweiligen Landes für das Sie ein Visum beantragen wollen.

Generell bitten wir Sie Ihre Fragen als Email an die entsprechende Koordinatorin zu adressieren, da dies der Koordinatorin erlaubt, die entsprechenden Informationen in Ruhe zusammenzutragen.

Die Kontaktdaten aller administrativen Koordinatorinnen finden Sie hier.

Muss ich mein Visum über die Plattform Campus France beantragen?

Bürger mancher Länder müssen ihr Visum obligatorisch über die Plattform Campus France (bzw. EEF – Études En France) beantragen. Ob Ihr Herkunftsland zu diesen Ländern zählt können Sie hier überprüfen

Wer übernimmt die Reisekosten für meine Anreise in Toulouse?

Sie. Sie müssen alle Reisekosten selbst tragen, auch wenn Sie ihren ersten Stipendiumsbetrag erst nach Ihrer Ankunft in Toulouse erhalten!

Ich verbringe mein erstes Semester in Wuppertal/Prag – soll ich zunächst ein Visum für Deutschland/Tschechien oder für Frankreich beantragen?

Il est difficile de répondre aux questions par rapport aux démarches de visa de manière générale, car les règlements différent à chaque pays d’origine et à chaque pays d’accueil. C’est pourquoi nous vous conseillons de vous renseigner toujours à l’ambassade / au consulat sur votre cas concret.

Sicher ist, dass Sie für das Land, in dem Sie Ihr erstes Semester verbringen werden, ein Langzeitvisum beantragen müssen (insofern Sie kein EU-Bürger sind). Normalerweise, ist es mit diesem Visum anschließend möglich in Europa zu reisen.

Ich verbringe mein erstes Semester nicht in Toulouse –  soll ich im September direkt nach Toulouse fliegen?

Auch diese Antwort lässt sich nicht per se beantworten, da sie von den Einreisebestimmungen der anderen Länder abhängt. Um ein Visum zu erhalten ist es in manchen verpflichtend, in das Land einzureisen oder sich in dem Land vor Ort einzuschreiben. Wenn Sie ein Visum benötigen, sollten Sie sich daher zunächst über die jeweiligen Einreisebestimmungen erkundigen, bevor Sie Ihren Flug buchen.


OpenEdition vous propose de citer ce billet de la manière suivante :
Alexandra Kunstler (1 janvier 2019). FAQ_Häufig gestellte Fragen. Master EuroPhilosophie. Consulté le 11 septembre 2024 à l’adresse https://doi.org/10.58079/olup


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